Hallo,
ich habe gerade auf dem Angebot eines Fensterbauers gelesen, dass bei Fensteraustausch die EnEV-Anforderung ans Bauteil
nicht bei jedem fenster, sondern nur exemplarisch fürs Standardfenster 1,23x1,48m angegeben/nachgewiesen werden muss.
das ist mir neu.
kann mir jemand sagen, wo das steht?
Und vor allem: gilt dies dann auch bei KfW-Einzelmaßnahmen?
das wäre ja eine feine Sache.
Wäre nett, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte, ich habe gerade ein KfW-Einzelmaßnahmenprojekt und habe bisher auf die Ausweisung jedes einzelnen Uw-Wertes bestanden.
EnEV und KfW-Anforderung Fenster, nur für Standardfenster?
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Re: EnEV und KfW-Anforderung Fenster, nur für Standardfenste
Wer KfW-Bestätigungen ausstellt sollte schon die technische FAQ lesen können.
Gruß Heinz
Gruß Heinz