EnEV Nachweis Dachausbau
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EnEV Nachweis Dachausbau
Liebe Kollegen,
Die Anforderungen an die energetische Qualität der neu hinzukommenden Gebäudehüllfläche beim Dachausbau sind trotz Referenzgebäude mit alter Anlagentechnik doch recht hoch, bzw. aufwendig zu erfüllen, wenn man bedenkt, dass die Hälfe des neuen Gebäudeteils bereits besteht.
Mal angenommen, ich möchte anstatt großer Dämmmaßnahmen an den Innenwänden die Anlagentechnik verbessern.
Dann kann ich das (mit der Einstellung Neubau + alte Heiztechnik) gar nicht rechnen, weil jede Änderung der Anlagentechnik das Referenzgebäude mit verändert.
Es sei denn ich verwende für den Rechengang irgendlwelche Krückenkonstruktionen (Vielleicht könnte ich dann auch auf die Aufnahme des Bestandgebäudes verzichten)
Welche Möglichkeiten gibt es denn?
Freut sich auf Tipps
Die Anforderungen an die energetische Qualität der neu hinzukommenden Gebäudehüllfläche beim Dachausbau sind trotz Referenzgebäude mit alter Anlagentechnik doch recht hoch, bzw. aufwendig zu erfüllen, wenn man bedenkt, dass die Hälfe des neuen Gebäudeteils bereits besteht.
Mal angenommen, ich möchte anstatt großer Dämmmaßnahmen an den Innenwänden die Anlagentechnik verbessern.
Dann kann ich das (mit der Einstellung Neubau + alte Heiztechnik) gar nicht rechnen, weil jede Änderung der Anlagentechnik das Referenzgebäude mit verändert.
Es sei denn ich verwende für den Rechengang irgendlwelche Krückenkonstruktionen (Vielleicht könnte ich dann auch auf die Aufnahme des Bestandgebäudes verzichten)
Welche Möglichkeiten gibt es denn?
Freut sich auf Tipps
Zuletzt geändert von ottu am 2016-03-14 18:38:04, insgesamt 2-mal geändert.
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Was wollen Sie denn genau machen?
Welches (kfw?) Programm soll genutzt werden?
Einzelmaßnahen oder Effizienzhaus?
Welches (kfw?) Programm soll genutzt werden?
Einzelmaßnahen oder Effizienzhaus?
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Hallo,
Es sind keine KfW Förderungen geplant. Das Haus ist nach 1995 gebaut (Bj 2000), somit entfäll auch eine Fördervoraussetzung.
Es geht um den Nachweis zur Einhaltung der EnEV Anforderungen (Dachausbau) für den Bauantrag.
Da vieles von diesem neuen Gebäudeteil bereits besteht erreiche ich die Anforderungen nur, wenn ich die bestehenden Fenster ersezte und die Wand von innen dämme (bessere U-Werte bei Dach und neuen Fenstern kompensieren das nicht).
Da dies eigentlich nicht vorgesehen war, frage ich mich, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt.
1. Meinem Gefühl nach entspricht das in keiner Weise dem Wirtschaftlichkeitsgebot, gibt es also Ausnahmeregelungen?
2.Wie berechne ich die Verbesserung der bestehenden Anlagentechnik in diesem Fall (die ja vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gefordert, weil unwirtschaftlich). Hottgenroth Einstellung 'Ausbau > 50 m² + keine neue Heizung' lässt keine Verbesserungen in der Anlagentechnik zu. Ich kann das also nur mit einem Eigenkonstrukt rechnen (Variante Referenzgebäude)?
Gruß
Es sind keine KfW Förderungen geplant. Das Haus ist nach 1995 gebaut (Bj 2000), somit entfäll auch eine Fördervoraussetzung.
Es geht um den Nachweis zur Einhaltung der EnEV Anforderungen (Dachausbau) für den Bauantrag.
Da vieles von diesem neuen Gebäudeteil bereits besteht erreiche ich die Anforderungen nur, wenn ich die bestehenden Fenster ersezte und die Wand von innen dämme (bessere U-Werte bei Dach und neuen Fenstern kompensieren das nicht).
Da dies eigentlich nicht vorgesehen war, frage ich mich, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt.
1. Meinem Gefühl nach entspricht das in keiner Weise dem Wirtschaftlichkeitsgebot, gibt es also Ausnahmeregelungen?
2.Wie berechne ich die Verbesserung der bestehenden Anlagentechnik in diesem Fall (die ja vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gefordert, weil unwirtschaftlich). Hottgenroth Einstellung 'Ausbau > 50 m² + keine neue Heizung' lässt keine Verbesserungen in der Anlagentechnik zu. Ich kann das also nur mit einem Eigenkonstrukt rechnen (Variante Referenzgebäude)?
Gruß
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Öhm . . . ohne jetzt genau nachgeschaut zu haben.... ich meine das DG wird laut §9, Absatz 4 oder 5 entweder nach Bauteilverfahren oder das DG separat betrachtet.
Anderenfalls wäre das def. Blödsinn, finde ich.
Anderenfalls wäre das def. Blödsinn, finde ich.
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Danke der Anwort,
Ich meine, nach §9 (5) ist neu hinzukommende Nutzfläche > 50 m² wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu behandeln, Bauteilverfahren scheidet somit aus.
Gruß
Ich meine, nach §9 (5) ist neu hinzukommende Nutzfläche > 50 m² wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu behandeln, Bauteilverfahren scheidet somit aus.
Gruß
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
siehe hierzu die Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 12
unter
https://www.dibt.de/de/Service/Dokument ... -EnEV.html
12 Staffel
Abschnitt Auslegung zu § 9 Absatz 5 EnEV 2009 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen)
damit werden die fragen rechtssicher beantwortet
==> Bauteilverfahren nach Tabelle 1
grüße
petros
unter
https://www.dibt.de/de/Service/Dokument ... -EnEV.html
12 Staffel
Abschnitt Auslegung zu § 9 Absatz 5 EnEV 2009 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen)
damit werden die fragen rechtssicher beantwortet
==> Bauteilverfahren nach Tabelle 1
grüße
petros
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Alle kostenlos einsehbar?
Re: EnEV Nachweis Dachausbau
Sicher Berkli, die Auslegungen zur EnEV sind im Netz frei verfügar, aber Staffel 12 ist nicht die aktuellste. Schauen Sie besser hier:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de
- Energieeinsparungsverordnung
- Auslegungen
Hier sehen Sie auch was aktuell ist und haben eine bessere Übersicht über die einzelnen Paragraphen, bzw. Staffeln.
Aber um meine Fragen selbst zu beantworten (nach getaner Arbeit), Dachausbauten sind ja doch häufige Vorhaben:
Ob der neu hinzukommende Gebäudeteil nun wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu bewerten ist, hängt allein von der Größe der neu hinzukommenden Nutzfläche ab. Ist sie kleiner als 50 m² genügt die Einhaltung der Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Bauteile. Ist diese Nutzfläche größer als 50 m² ist der Anbau wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu bewerten (mit den Einschränkungen wie in der Auslegung vermerkt).
Im Übrigen wird sich dieser Sachverhalt mit der kommenden ENEV 2014 ändern: Kriterium für die Bewertung eines An-Ausbaus wird dann nicht mehr die Größe sein, sondern die Tatsache, ob ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird oder nicht.
Gruß
http://www.bbsr-energieeinsparung.de
- Energieeinsparungsverordnung
- Auslegungen
Hier sehen Sie auch was aktuell ist und haben eine bessere Übersicht über die einzelnen Paragraphen, bzw. Staffeln.
Aber um meine Fragen selbst zu beantworten (nach getaner Arbeit), Dachausbauten sind ja doch häufige Vorhaben:
Ob der neu hinzukommende Gebäudeteil nun wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu bewerten ist, hängt allein von der Größe der neu hinzukommenden Nutzfläche ab. Ist sie kleiner als 50 m² genügt die Einhaltung der Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Bauteile. Ist diese Nutzfläche größer als 50 m² ist der Anbau wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu bewerten (mit den Einschränkungen wie in der Auslegung vermerkt).
Im Übrigen wird sich dieser Sachverhalt mit der kommenden ENEV 2014 ändern: Kriterium für die Bewertung eines An-Ausbaus wird dann nicht mehr die Größe sein, sondern die Tatsache, ob ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird oder nicht.
Gruß