wirtschaftlich unabhängig


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pinni
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wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von pinni » 2014-01-16 10:04:30

Hallo,

es geht um folgenden Fall:
Ich bin im Nebenerwerb selbstständig Energieberatung. Angestellt in einem Bauunternehmen.
Das Bauunternehmen erhält Auftrage von einer Fertighaus Firma zur Erstellung gewisser Gewerke.
Das Bauunternehmen gehört Herrn X und in der Fertighaus Firma ist Herr X mit Geschäftsführer.

Darf ich nun für die Fertighaus Firma oder besser gesagt für die Kunden der Fertighaus Firma kfw Anträge stellen.

Ich habe im letzten Jahr mal bei der kfw angerufen, da war es ein anderer Fall und da sagte man mir, wenn man einen Werkvertrag macht, dann darf man trotzdem kfw Anträge stellen, auch wenn man in der Firma angestellt ist.

Wer kann mir sagen was richtig ist?

gibt es dazu mehr Infos, schriftliche von der kfw? Die Aussagen auf der HP sind da für mich nicht ganz eindeutig.

LG
K.S

ottu
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von ottu » 2014-01-16 20:13:51

Auch wenn Sie kein Handwerker sind, so betrifft diese Problematik vor allem Handwerker, die Einzelmaßnahmen sowohl bestätigen als auch ausführen.

Folgende Info stammt aus einem Rundschreiben der Handwerkskammer BaWü (Jan,2014):

Jetzt hat die KfW erfreulicherweise die seit 1.3.2013 bestehende Forderung einer vorhabensbezogenen Unabhängigkeit der KfW-Sachverständigen teilweise wieder zurückgenommen und zwar für die Förderung von Einzelmaßnahmen.

Info der KfW:
„Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme der KfW eingetragen sind und gleichzeitig Bauleistungen erbringen oder vermitteln, können ab sofort im Rahmen der Umsetzung von Einzelmaßnahmen von den Bauherren als Sachverständige beauftragt werden. (Programm-Nr.: 152 und 430).“

„Ab sofort werden wir bei Bestätigungen nach Durchführung (Kredit) oder Verwendungsnachweisen (Zuschuss) für Einzelmaßnahmen die Nichteinhaltung des Unabhängigkeitskriteriums nicht weiter verfolgen und von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Sanierungsvorhabens ausgehen, sofern der Sachverständige in der Expertenliste eingetragen ist.“


Falls Ihnen das nicht reicht, kontaktieren Sie Ihre regionale Handwerkskammer.

Gruß

pinni
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von pinni » 2014-01-17 09:33:59

Hallo,

erst mal vielen Dank.

gibt es das Rundschreiben irgendwo offiziell einzusehen?

Ich wollte mich die Tage auf der Liste eintragen lassen und da muss man ja seine Unabhängigkeit bestätigen. Ist schon echt zweideutig das ganze :(

gibt es dann noch irgendetwas bezüglich der kfw Häuser, hat sich da vielleicht auch etwas geändert?

LG
K.S

Petros
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von Petros » 2014-01-17 16:52:20


ottu
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von ottu » 2014-01-20 09:57:27

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als unabhängiger Unternehmer anbieten und NICHT als Angestellter, dann dürften Sie meiner Ansicht nach keine Probleme bekommen.

Gruß

pinni
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von pinni » 2014-01-20 12:32:58

Hallo,

wenn dann biete ich die Tätigkeit als Unabhängige an, wird auch separat abgerechnet und in meinem eigenen Büro Zuhause erstellt. Ich hafte dann ja auch alleine dafür.

Finde das ganze nur auf einen sehr schmalen Grad. Die Geschichte mit den Einzelmaßnahmen ist dann ja gar kein Problem mehr, aber die kfw-Häuser schon.
Mal sehen ob sich da was in der nächsten Zeit tut.

vielen Dank
K.S.

gebpb
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von gebpb » 2014-02-05 13:31:05

Hallo zusammen,

ich bin auch angestellt und nebenbei unabhängiger Berater!
Ist kein Problem!
Schöne Grüße
gebpb

tobias
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von tobias » 2014-06-10 09:12:39

Ah, gut zu wissen, dass es hier kompetente Fachkräfte gibt! :)

Waldkatze
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Re: wirtschaftlich unabhängig

Beitrag von Waldkatze » 2015-03-04 10:31:21

Hallo zusammen,

darf ich mich an die Frage aus dem ersten Post anhängen? Bei mir ist die Situation ähnlich, aber doch nicht identisch:

Angestellt als Architektin bei einem Holzhaushersteller (ab April 2015), aber zu meinen Aufgaben gehört dann auch die Erstellung der EnEV-Berechnungen für die Häuser und die Anfertigung der KfW-Unterlagen. Software stellt der Arbeitgeber (Berechnungen erstelle ich auch während der Arbeitszeit und nicht daheim). Mit meiner Privatadresse bin ich beim BAFA und der DENA registriert - sollte ich dann diese Adresse in den Formularen angeben? Darf ich überhaupt als Angestellte die Berechnungen erstellen - Thema wirtschaftlich unabhängig? An welche offizielle Stelle könnte ich mich mit meiner Frage wenden?

Danke und viele Grüße :D

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