Für Laden mit darüber liegenden Büros in drei-geschossigem Gebäude soll zur Neuvermietung E-Ausweis erstellt werden. Nur dezentrale Kühlung im EG(Laden)!
Jedes Geschoss wird separat versorgt über WW-Heizkreis mit eigener Gastherme gleicher Bauart.
Erfüllt das die Bedingung "gleiche Heizungsart"?
Verbrauchsausweis möglich? Evt. Bedarfsausweis im vereinfachten Verfahren möglich? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
MfG heizerhermann
E-Ausweis nach Verbrauch erlaubt???
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Re: E-Ausweis nach Verbrauch erlaubt???
Bilanzierung im einfachen Verfahren fällt hier wohl flach -> z.B. wegen Kühlung (Anlage 2 EnEV2009, 3.1.3 Satz 2 c.)
Verbrauchsausweis ist möglich, wenn die Datenlage eine Ermittlung des "Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung" zulässt.
Verbrauchsausweis ist möglich, wenn die Datenlage eine Ermittlung des "Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung" zulässt.
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Re: E-Ausweis nach Verbrauch erlaubt???
Hallo, Herr Blaschke. das stimmt so nicht: es gibt im "Einzonenmodell" die Nutzung "Bürogebäude mit Verkaufsbereich" bei dem dieser gekühlt werden darf!
Meine Frage bezog sich auf den Begriff ob "dieselbe Heizungsart" auch vorliegt, wenn jede Etage durch jeweils eine leistungsgleiche Gastherme mit angeschlossenem Wadiatorenkreis versorgt wird!
Meine Frage bezog sich auf den Begriff ob "dieselbe Heizungsart" auch vorliegt, wenn jede Etage durch jeweils eine leistungsgleiche Gastherme mit angeschlossenem Wadiatorenkreis versorgt wird!