Hallo Kollegen,
ich habe heute eine telefonische Anfrage erhalten, Kunde will ein KfW-Effizienzhaus bauen und hat schon konkrete Vorstellungen mit welchen Baustoffen und techn. Anlagen, ist ja erstmal lobenswert und hört sich Richtung KfW 55 an.
Allerdings soll das Haus vorerst für Büronutzung vorgesehen werden, später dann als Wohnhaus dienen.
Heißt das, die Bilanzierung müsste für "Nichtwohngebäude" nach DIN V 18599 erstellt werden? Oder zählen Büros nicht als wohnraumähnlich?
Oder ganz anders gedacht: was spräche dagegen, wenn ich nichts von der Büronutzung wüsste und das Ganze einfch als Wohnraum mittels DIN V 4108-6/4701-10 bilanzieren würde? Der Kunde dürfte halt die Büronutzung nicht irgendwie steuerlich absetzen...
Ihr seht schon, ich will mich um die Berechnung nach DIN V 18599 drücken
Neubau KfW-Effizienzhaus - Nutzung als Büro, später wohnen
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Re: Neubau KfW-Effizienzhaus - Nutzung als Büro, später wohn
UPDATE:
Kunde hat den Bauantrag bereits für die Nutzung als ein Bürogebäude eingereicht. KfW-Förderung ist allerdings ohnehin nicht angestrebt, es wird auf eine freie Beratung hinauslaufen.
Die kann man auch auf Basis DIN V 4108-6/4701-10 führen. Ich habe dem Kunden das auch so vermittelt.
Kunde hat den Bauantrag bereits für die Nutzung als ein Bürogebäude eingereicht. KfW-Förderung ist allerdings ohnehin nicht angestrebt, es wird auf eine freie Beratung hinauslaufen.
Die kann man auch auf Basis DIN V 4108-6/4701-10 führen. Ich habe dem Kunden das auch so vermittelt.
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Re: Neubau KfW-Effizienzhaus - Nutzung als Büro, später wohn
Wenn der Bauantrag als solcher (Bürogebäude)läuft, wird das Bauamt als Kontroll-uns Vollzugsbehörde nach Fertigstellung auch einen NWG-Ausweis einfordern- unabhängig von der KFW!
MfG heizerhermann
MfG heizerhermann