Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

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pinni
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Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

Beitrag von pinni » 2014-11-24 10:23:35

Hallo,

laut meinem Programm wäre für ein Haus eine Solaranlage mit 2 Kollektorfeldern ausreichend um ein kfw-70 Haus zu erreichen. Dann würde ich aber unter der 6 qm Grenze liegen.

Geht das? Beim Online Formular kommt dann immer einer Fehlermeldung

Gruß
Karin

Ernst.Energie
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Re: Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

Beitrag von Ernst.Energie » 2014-11-24 15:10:40

Hm . . .

Was soll denn die Solarthermie machen? Nur WW?

pinni
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Re: Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

Beitrag von pinni » 2014-11-25 09:27:43

Hallo,

ja, nur Brauchwasser.

Ich finde das echt schwierig.

ein weiteres Problem ist aufgetreten, nehme ich bei einem Bau das Referenzgebäude mit der Heizanlage als Maßstab, dann passt alles. Wähle ich die tatsächlich Heizung, mit Speicher und Kollektoren, die eingebaut werden sollen. Ist das Objekt auf einmal schlechter.
Was machen? Ist es erlaubt die Werte von Referenzgebäude zu nehmen oder wirklich die geplante Heizungsanlage?

LG

Petros
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Re: Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

Beitrag von Petros » 2014-11-26 09:07:18

1. Zu den 6 m² Solarthermie: Haben Sie denn das EEWärmeG beachtet?
Das Energieberater-Programm zeigt Ihnen ja im Solaranlagendialog die Mindestgröße ganz unten im Fenster an.
Man sollte dies natürlich auch manuell berechnen können: Anlagengröße für 1-2 WE: AC =0,04 x AN

2.
Ist es erlaubt die Werte von Referenzgebäude zu nehmen oder wirklich die geplante Heizungsanlage?
das steht auch ganz klar in den technischen FAQ der KfW unter Punkt 5.00 Anlagenbewertung beschrieben.
In aller Regel sind die realen Anlagenparameter besser als die Standardparameter. Wenn Ihr Haus nun "schlechter wird" dann haben Sie hier einen der vielen Parameter wahrscheinlich nicht optimal eingestellt. Welcher dies genau ist kann man natürlich aus der Ferne schwer beurteilen . . . .

energy-conseil
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Re: Solarthermie kleiner als 6 qm was bei kfw?

Beitrag von energy-conseil » 2014-11-27 21:23:25

Bei Solarwärmeanlagen kann die erforderlische Kollekorfläche (Aparturfläche) schematisch aus der Gebäudenutzfläche nach EnEV berechnet werden:
Einfamilienhaus: Nutzfläche x 0,04
MFH: Nutzfläche x 0,03

Für KfW:
Berechnung für KfW
Laut Liste der Technischen-FAQ-KfW – Punkt 5.12 Solaranlage zur Deckungsanteile von … Solaranlage zur Heizungsunterstützung (KfW Programme 151, 430 153 ) – Seite 26
Zitat: „Bei Berechnungen nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 kann der Deckungsanteil einer Solaranlage für die Heizungsunterstützung nach DIN V 4701-10 Abschnitt 5.3.4.1.3 ohne gesonderten Nachweis 10 % betragen, sofern die Kollektorfläche (Apertur) mindestens das 1,8-fache der Standardkollektorfläche AC für die Trinkwassererwärmung nach DIN V 4701-10 Tabelle 5.1-10
beträgt.

Entsprechend darf bei diesem Ansatz für die Ermittlung des Deckungsanteils für die solare Trinkwarmwassererwärmung nur die 1,0-fache Kollektorfläche AC nach Tabelle 5.1-10 angesetzt
werden bzw. die Kollektorfläche, die nach Abzug der 0,8-fachen Kollektorfläche für Heizung verbleibt.“

Berechnung:
Nach DIN V 4701-10:2003-08 – Seite 53 - Tabelle 5.1-10- Spalte Flachkollektor:
Kollektorflächen = 0,09 x AN 0,8 (lesen Nutzfläche Hoch 0,8) (gilt nur für Trinkwarmwasser)

Kollektorflächen = 1,8x0,09 x A N 0,8 (gilt für Trinkwarmwasser und Heizungsunterstützung)

AN = Bezugsfläche: dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheide = 0,32 x Ve (beheizte Gebäudevolume)

Hinweis: Über KfW-Tool die Berechnung prüfen lassen

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