Hallo Kollegen,
Ich habe vor kurzem einen MFH-Neubau unter EnEV 2009-Bedingungen bilanziert (BJ 2013). Das Haus steht in einem Siedlungsgebiet, der Bauträger will nun das exakt gleiche Gebäude nochmals erstellen, d. h. ein neuer E-Ausweis / KfW-Antrag ist gefordert, was für mich ja einfach ist, da ich die geometrischen Daten etc. ja alle schon vom alten Gebäude erfasst habe.
Darf ich eigentlich schon BEVOR das Gebäude steht, einen E-Ausweis erstellen? KfW-Antrag, klar, das schon, aber ersteres wohl erst, wenn das Gebäude gebaut ist, oder?
Der Bauträger hätte gerne einen E-Ausweis, um mit der Energieeffizienz des Gebäudes zu werben; früher hätte ich ihm einfach einen "Vorabzug" überlassen (Ausdruck, auf dem ich fett VORABZUG drüberschreibe und nicht unterschreibe), aber ich denke, seit man unter EnEV 2014 diesen registrieren lassen muss, geht das wohl nicht...
Was meint ihr?
Gruß Mario
NACHTRAG:
Einen Teil meiner Frage beantwortet die EnEV unter §16 (1): "Die Ausstellung und Übergabe müssem unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen."
Ich werde dem Bauträger vorab einfach formlos die energetischen Kennzahlen geben, welchen KfW-Eff.H.-Standard das Gebäude theoretisch erreichen wird (falls sich keine baulichen / planerischen Änderungen ergeben).
Das kann er dann auf's Bauschild schreiben bzw. beim Verkauf der Wohnungen damit werben.
E-Ausweis für noch nicht erstelltes Gebäude?
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Re: E-Ausweis für noch nicht erstelltes Gebäude?
Ich mache hier immer einen "vorläufigen Energieausweis". Also einfach keine Registriernummer anfordern und dann auf "Drucken" im Energieausweis-Dialog. Das reichte bisher immer fürs Bauamt.
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Re: E-Ausweis für noch nicht erstelltes Gebäude?
Genau so mache ich das auch. dafür gibt es sicher die "Vorschau".
Re: E-Ausweis für noch nicht erstelltes Gebäude?
Das mit dem "vorläufigen Ausweis" scheint die Lösung für mich zu sein!
Danke für die Antworten.
Danke für die Antworten.