KfW Tilgungszuschuss


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danizu
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KfW Tilgungszuschuss

Beitrag von danizu » 2006-11-30 15:35:43

Hallo Kollegen

Ich habe eine Frage zum KfW Tilgungszuschuss.

Nach der Berechnung für ein BAFA Gutachten habe ich geprüft, ob durch die von mir vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme der Niedrigenergiehausstandard im Bestand erreicht werden kann.
Das Ergebnis ist: EnEV erfüllt
Der maximale zul. Primärenergiebedarf wird knapp mit 2 KWh/m2a unterschritten.
Nun meine Frage:
Durch die ungenaue U-Wert Ermittlung aufgrund fehlender Baustoffdaten im Ist-Bestand kann möglicherweise der angenommene U-Wert (z.B aus Typologie) zu einer besseren Bewertung geführt haben.
Wenn nun in meinem Beispiel der U-Wert der Außenwand um 0,01 besser berechnet wurde, (aufgrund fehlender Baustoffdaten) wird der Niedrigenergiehausstandard im Bestand nicht mehr erreicht.
Wie soll ich mit diesem Ergebnis umgehen?
Soll ich zusätzliche Maßnahmen durchführen um den Primärenergiebedarf weiter zu senken?
Wie beurteilt die KfW dieses Ergebnis?

Gruß Daniel

energiebau
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Beitrag von energiebau » 2006-12-01 09:14:21

Guten Morgen,

also bei einer Unterschreitung von nur 2kWh/m²a würde ich mir genau wegen den von dir angesprochenen Gründen Gedanken machen!

Ich weiß zwar nichts über dag Gebäude und die Sanierungsplanung, würde dir aber Empfehlen einige Maßnahmen zu überdenken!

Zum Beispiel:

Wärmedämmung an Außenwänden um 2cm dicker ausführen -> Geringe Mehrkosten, höhere Einsparung

Bei geplantem Fenstertausch den U-Wert des Glases und/oder des Rahmens etwas besser Wählen -> hier aber nicht zu viel Investieren, da die Fensterhersteller hier für etwas bessere U-Wert-Glas heftig die Preisschraube nach oben drehen!

Ebenso bei allen weiteren geplanten Maßnahmen vorgehen!

Aus Erfahrung weiß ich , dass die KfW bei Geringer Unterschreitung des Mindestwertes (bis 5kWh/m²a) gerne mal überprüfungen anstellt! Und wenn der Prüfer dann der Meinung ist, du hast die Wand im Ist-Zustand zu schlecht bewertet und die Einsparung ist geringer als gerechnet, könnter man dir als Fachmann bewusste Täuschung unterstellen. Und daher rate ich meine Kunden immer, die Mehrkosten für die besseren Werte auf sich zu nehmen (meist eh sehr Gering im Verhältniss gesehen) um auf einer sicheren Planungsgrundlage die Sanierung durchführen zu können!

So, hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

CU, EgbG

danizu
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Beitrag von danizu » 2006-12-01 11:24:51

Hallo energiebau

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, hat mir sehr weiter geholfen, denn genau so werde ich das dann auch machen (lieber auf Nummer sicher).

Allerdings bin ich bei einem weiteren Gutachten auf ein anderes Problem gestoßen (neues Gutachten, neues Problem).
Vielleicht kannst du mir ja noch einmal weiterhelfen.

Im Kellergeschoss (ca. 100m2) liegen zwei unbeheizte Raume (Heizraum und kleiner Kellerraum ca. 20m2 kein Heizkörper), Zwischen dem Heizraum und dem unbeheizten Kellerraum befindet sich das Treppenhaus (wird indirekt mit beheizt?). Diese drei Räume grenzen an der Ostseite an das Erdreich. Die anderen Räume sind alle beheizt.
Die Hüllfläche verläuft also im Inneren des Kellergeschosses. Der Heizraum und der unbeheizte Kellerraum müssten demnach durch eine Dämmung der Innenwände von den beheizten Räumen thermisch getrennt werden. Diese Maßnahme ist allerdings nicht umsetzbar.
Nun meine Frage:
Ich schlage nun dem Kunden eine Sanierung der Außenwände vor.
Besteht nun die Thermische Hülle aus der Fläche der Außenwände, oder sind immer noch die Innenwände des Heizraumes und des unbeheizten Kellerraumes als Hüllflächenelement anzusehen?
Darf ich dann bei einem EnEV-Nachweis den Heizraum und den unbeheizten Kellerraum zur Hüllfläche rechnen und demnach das beheizte Volumen erhöhen? (das A/Ve Verhältnis würde sich dann positiv auswirken).
Befindet sich die Heizungsanlage dann nach einer Außenwanddämmung im beheizten Bereich?
Wenn ich nach einer Außenwanddämmung, den Heizungsraum und den Kellerraum zum beheizten Volumen rechne, erhalte ich ein positives Ergebnis (EnEV-erfüllt).
Sehe ich aber immer noch die Innenwände als Hüllflächenelment an und rechne das Volumen der beiden Räume nicht dazu, erhalte ich ein negatives Ergebnis(EnEV nicht erfüllt).

Ich hoffe, man kann mein Problem verstehen.

Grüße und ein schönes Wochenende
Daniel

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