Hallo,
kann mir jemand sagen was ich unter dezentrale Wärmeerzeuger eingeben muß, wenn ich eine Nachtspeicherheizung von 1973 eingeben will?
Die vorgegebenen Angaben gehen nur bis vor 1984 und das auch nicht mit Elektro Nachtspeicher.
Über eine schnelle Antwort wäre ich wirklich sehr sehr dankbar .
Viele Grüße
kaiser
Hilfe!!! Nachtspeicherheizung
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Ich vermute, dass Nachtspeicheröfen nicht vom Baujahr unterschieden werden. So kommt m.E. nur diese Option in Frage.
Entsprechend DIN V 4701-12 wird mit der Aufwandszahl 1,12 für dezentrale Speicherheizung gerechnet, entsprechend der dena-Vorgaben für das Kurzverfahren mit 1,02.
Hottgenroth rechnet mit 1,00, warum kann ich nicht erklären. Auf jeden Fall wird bei der Nachtspeicherheizung nicht nach Baujahr unterschieden.
Gruß G.Edeler
Entsprechend DIN V 4701-12 wird mit der Aufwandszahl 1,12 für dezentrale Speicherheizung gerechnet, entsprechend der dena-Vorgaben für das Kurzverfahren mit 1,02.
Hottgenroth rechnet mit 1,00, warum kann ich nicht erklären. Auf jeden Fall wird bei der Nachtspeicherheizung nicht nach Baujahr unterschieden.
Gruß G.Edeler
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Dezentrale Elektro-Speicherheizungen mit Baujahr vor 1994 werden im Energieberater nach DIN 4701-12 korrekt mit einer Aufwandszahl von 1,12 gerechnet - hierin sind die Aufwendungen für Übergabe, Verteilung und Erzeugung zusammgefasst.
Neuere Anlagen werden nach DIN 4701-10 mit einer Erzeugeraufwandszahl von 1,00 gerechnet - es kommen jedoch zusätzlich noch separte Übergabeverluste hinzu.
Neuere Anlagen werden nach DIN 4701-10 mit einer Erzeugeraufwandszahl von 1,00 gerechnet - es kommen jedoch zusätzlich noch separte Übergabeverluste hinzu.