Verbrauchs-Energiepass


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Jürgen-S
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Verbrauchs-Energiepass

Beitrag von Jürgen-S » 2007-04-04 08:47:02

Wie ist die gesetzliche Situation?
Gilt der Energiepass bereits, ohne gültige gesetzliche Grundlage?
Darf ich überhaupt bereits ausstellen?
Bis jetzt gilt doch noch der alte Energiepass in einfacher und ausführlicher Variante, und kann so ausgestellt werden.

daxator
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Re: Verbrauchs-Energiepass

Beitrag von daxator » 2007-04-04 11:48:00

[quote="Jürgen-S"]Wie ist die gesetzliche Situation?
Gilt der Energiepass bereits, ohne gültige gesetzliche Grundlage?
Darf ich überhaupt bereits ausstellen?
Bis jetzt gilt doch noch der alte Energiepass in einfacher und ausführlicher Variante, und kann so ausgestellt werden.[/quote]

Der jetzt ausgestellte Verbrauchspass ist nicht rechtskräftig gültig.
Erst nach Verabschiedung der EneV im Bundeskabinett Ende April!
Bedarfspässe sind 10 Jahre gültig!

Gruss dax

Hasi
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Beitrag von Hasi » 2007-04-13 12:55:27

Hallo,

wie darf ich diese Aussage jetzt verstehen? Das Programm zur Berechnung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist in dieser bestehenden Form nicht in der Praxis anwendbar?
Sprich, ich habe bereits Anfragen von Kunden...kann ich denen einen verbrauchsorientierten Energieausweis mit dieser Software ausstellen?

Gruß dah1895

B.Gottemeier
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Verbrauchspass vor EnEV Verabschiedung

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-04-16 14:49:46

Hallo, soweit ich es weiß (und so gehe ich derzeit auch bei Kundenanfragen vor) ist es so das die Programme halt auf Grundlage des EnEV ENTWURFES rechnen. Wird die EnEV so wie vorgesehen verabschiedet werden bzw. bleiben die Ausweise gültig ab AUSSTELLUNGSDATUM. Ändert man irgendwelche Faktoren oder Berechnungsgrundlagen ist es notwendig die bereits erstellten Ausweise nachzubessern damit sie Gültigkeit erlangen.
Wenn du also einem Kunden ehrlicherweise sagst das es evtl sein kann das der Ausweis ohne Nachbesserung nicht gültig wird und er evtl. sogar nochmal für eine Änderung zahlen muß , ist die Reaktion bisher zu 100% : Na dann warte ich lieber noch bis die Gestzeslage geklärt ist.
(Die Wahrscheinlichkeit das sich zum Entwurf etwas ändert ist jedoch wohl sehr sehr gering da es ja nunmal nicht wirklich viele Schrauben innerhalb der Berechnung gibt, an denen man drehen könnte.)


Solche Verunsicherungen werfen natürlich auf den ohnehin kritisch beurteilten Ausweis kein gutes Licht.
Aber da man aus solchen Schnellschüßen und Fehlern in Berlin ja nicht lernen will, verhält man sich mit den Angaben zur Feinstaubplakete für Autos genau so. Sie werden publiziert und als sofort verfügbar angepriesen. Ob die Einteilung aber wirklich so bleibt ist unklar.

Wie immer lasse ich mich jedoch von Kollegen gern belehren wenn ich hier etwas falsch verstanden habe.

Gruß - Björn.

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jStephen
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Verbrauchspass

Beitrag von jStephen » 2007-04-16 20:00:55

Hallo zusammen,

ich habe das so verstanden:

Sobald die EnEV 2007 seitens der Politik abgenickt wurde, tritt diese nach 3 Monaten + einen Tag in Kraft.

Unter der vielzitierten Übergangsfrist in der Wahlfreiheit zwischen dem bedars- und verbrauchsorientierten Pass besteht, verstehe ich die Zeit zwischen der politischen Absegnung (Ende April ??) und dem 31.12.2007.

Meinem Verständnis nach basieren jetzt ausgestellte Verbrauchspässe auf einer (noch) nicht existenten Rechtsgrundlage.

Oder liege ich da falsch ?

Gruß JR
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B.Gottemeier
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Re:

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-04-17 19:42:28

Ist doch eigentlich das was ich auch geschrieben habe - nur kürzer. :-)
Oder ?

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