Dachausbau


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Tillman
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Dachausbau

Beitrag von Tillman » 2007-04-30 12:10:10

Hallo,

Ich bin gerade mit meinem Erstbericht für die BAFA beschäftigt. Das Objekt ist Bj.1930 und soll komplett saniert werden + Ausbau des bislang unbeheizten DG.
Wegen entsprechend großem Nutzflächenzuwachs ist der Dachstuhl nach EnEV als neuer Gebäudeteil zu behandeln. Aber wie mach ich das im VOB-Bericht?
Ich habe in einem älteren Forumsbeitrag gelesen, man könne alle Dachflächen bereits im IST-Zustand eingeben und dann in der ausgebauten Variante lediglich Volumen und die Zuordnung zur Hüllfläche ändern. Das funktioniert bei mir aber nicht (Version 5.10): In einer Variante kann ich diese Parameter nicht mehr ändern.
Das geht nur, wenn ich ein komplett neues Projekt draus mache. Dann ist allerdings wiederum keine vernünftige Gegenüberstellung der Ergebnisse mehr möglich. (Diagramme, Berichtausgabe)
In der VOB-Richtlinie finde ich dazu keine Anhaltspunkte oder Beschränkungen.
Eine andere Möglichkeit wäre die beiden Gebäudeteile eben rechnerisch komplett in zwei Projekte zu teilen.
Das muss doch ein standardmäßiges Problem sein, wie geht ihr da vor?

Vielen Dank für jeden Kommentar!

Tillman[/i]

B.Gottemeier
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Flächenzuordnung & Volumen in Varianten ändern

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-04-30 13:20:50

Hallo, ich hoffe das ich dein Problem richtig verstanden habe.
Wenn es so ist dann kannst du die Hüllflächenzuordnung und das Volumen in den Varianten anpassen und ändern.
Dazu öffnest du dein Projekt und kommst in den "Hauptreiter" - "Gebäude".
Da gibt es dann wiederum Unterreiter. Der erste dieser Reiter ist der Reiter U-Werte. Dort ist die Tabelle der Werte enthalten und übernommen worden die im IST Zustand eingegeben wurde - diese ist dort frei editiertbar. Das Volumen muß ebenfalls von Hand angepasst werden. Dies ist unterhalb dieser Tabelle möglich.
Ich hoffe das dieser Weg dein Problem löst.

Zu deiner ersten Frage - BAFA Vs. KfW:
Mir wäre es absolut neu und da die KfW auf Ihrer Seite ausdrücklich auf den BAFA Bericht als gültige Unterlage hinweist, ist es nicht vorstellbar das die Bafa es verbietet. Was du da im Netz gelesen hast klingt eher nach Kundenverunsicherung. (Ob gewollt oder nicht sei mal dahingestellt)

Wie immer persönliche Meinung preis. :-)

Tillman
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Danke für die ersparten grauen Haare!

Beitrag von Tillman » 2007-05-02 10:06:24

Alle Probleme gelöst!

Dass es da zusätzlich den Reiter U-Werte gibt habe ich glatt übersehen. Und an sowas grübelt man Ewigkeiten rum...

Deine Meinung zu BAFA V.S KfW beruhigt mich, da hätte ich gleich mal ein Problem mit meiner ersten Kundin bekommen.

Danke nochmal und schöne Woche,
Tillman

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