Energieinhalte HS-Verbrauchspass


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Robal
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Energieinhalte HS-Verbrauchspass

Beitrag von Robal » 2007-08-29 08:43:19

Hab da mal eine Frage:

Warum entsprechen die Energieinhalte, die im HS-Programm verwendet werden nicht den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgegeben Werten?

z.B. Ergas H: 10,42kWh/m³statt 10kWh/m³

Gruß

Robert

B.Gottemeier
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Re: Energieinhalte

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-08-29 10:21:14

Hallo,
ich denke mal das es rechnerisch sogar richtiger ist 10,42 anzusetzen. Die Werte auf den Abrechnungen der Konzerne liegen (in NRW) um die 10,30.
Da in der Bekanntmachung der Regelung aber auf die Anlage 1 verwiesen wird, erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion - und ein bessere Ergebnis kommt für den Kunden auch noch heraus.
Es wäre natürlich wünschenswert die Werte der Regelbekanntmachung als Standartwerte setzten zu können. Aber in Energieberaterprogrammen ist soooo viel wünschenswert.

Sonnige Grüße aus Bottrop - Björn.

Hat jetzt wohl auch nicht viel geholfen, oder?

B.Gottemeier
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Re: Energieinhalte HS-Verbrauchspass

Beitrag von B.Gottemeier » 2007-08-29 16:18:30

Robal hat geschrieben:Hab da mal eine Frage:

z.B. Ergas H: 10,42kWh/m³statt 10kWh/m³

Robert
Außerdem steht in der Anlage 1 ein Energieinhalt von : "ca." 10 kwh/m³n

und 10,42 sind ja ca 10.

Nochmals Grüße aus BOT - Björn

Robal
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Beitrag von Robal » 2007-08-29 17:30:39

lieber Kollege danke für die Antwort.

Ich hätte gerne auch von Hottgenrot einen Kommentar.

Mir geht es hier um die "korrekte" Umsetzung in der Software. Letztendlich Haftet der Aussteller für den Energieausweis und nicht der Softwarehersteller.

Das ist jetzt ein direkt sichtbarer Umsetzungsfehler in der Software.

Warum werden die Anforderungen nicht 1:1 umgesetzt?

Wie kann ich denn einer Software "vertrauen", wo offensichtliche Umsetzungsmängel enthalten sind?

Siehe auch den anderen Eintrag von heute "Datenaufnahne Energiepass"

J.Clemens
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Beitrag von J.Clemens » 2007-09-04 10:25:32

Schaut man sich die Anlage 1 der Richtlinie ein wenig genauer an, so wird man feststellen, dass der dort für Erdgas angegebene Wert von ca. 10 kWh/m³n noch eine Fußnote hat, die besagt: „Die genauen Werte sind beim Lieferanten einzuholen“. D.h. das zum Ausstellen des Energieausweises auf Grundlage des Verbrauchs neben der Aufnahme der benötigten Gasmenge auch das Einholen des Heizwerts des Gases z.B. beim Gaslieferanten gehört. Dieser kann dann mit in die Software eingegeben werden.

Leider schweigen sich mal wieder sowohl die EnEV als auch die Richtlinie darüber aus, welcher Wert zu nehmen ist, wenn es absolut nicht gelingt, den Heizwert des zum Gebäude gelieferten Gases zu ermitteln. Eine circa-Angabe mit gleichzeitiger Aufforderung, den genauen Wert zu ermitteln, besagt sicherlich nicht, dass ich einfach mit 10 rechnen darf.

Was die 10,42 der Software angeht. In Anbetracht der Fußnote, dass die Werte beim Lieferanten einzuholen sind, ist der genauso falsch / genauso richtig wie eine Rechnung mit ca. 10 (d.h. 10,00 ???) aus der Tabelle der Anlage 1.

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