Hallo an alle Energieberater,
ich habe mal eine Frage und hoffe sie ist nicht zu doof.
In der EnEV werden ja in der Anlage 3 Tabelle 1 die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen festgelegt.
Bei Außenwänden z.B. 0,35 W/m²K.
Die Frage ist, muss dieser Wert überall eingehalten werden? Kann der Wert in Teilbereichen, z.B. an Heizkörpernischen, hoch gesetzt werden?
Anlage 3 Tabelle1
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Anlage 3 Tabelle1
Hallo,
der Wert muss nur eingehalten werden, wenn Sie keine Energiebilanz aufstellen. (Qp und Ht)
Das heißt beim Tausch/Dämmung einzelner Bauteile ohne rechnerischen Nachweis des Primärenergiebedarfes und Ht
müssen Sie Ihn einhalten.
Den Mindestwärmeschutz müssen Sie aber immer einhalten. Wände gegen Aussenluft R > 1,2 W/m2K, das ist der Wärmedurchlasswiderstand. (der ist ohne Übergangswiderstände)
der Wert muss nur eingehalten werden, wenn Sie keine Energiebilanz aufstellen. (Qp und Ht)
Das heißt beim Tausch/Dämmung einzelner Bauteile ohne rechnerischen Nachweis des Primärenergiebedarfes und Ht
müssen Sie Ihn einhalten.
Den Mindestwärmeschutz müssen Sie aber immer einhalten. Wände gegen Aussenluft R > 1,2 W/m2K, das ist der Wärmedurchlasswiderstand. (der ist ohne Übergangswiderstände)
Re: Anlage 3 Tabelle1
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gurß SHW-EnB
Gurß SHW-EnB